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DAS AUTO UND DIE FINANZ

Das Auto ist nicht nur des Österreichers liebstes Spielzeug, sondern auch für
die Finanz eine lukrative Einnahmequelle. Denn egal, ob als Unternehmer
oder Arbeitnehmer – immer profitiert auch der Fiskus vom Dienstfahrzeug.
Ausnahme: das Elektro-Auto.

UNTERNEHMERS PRIVATANTEIL


Am einfachsten haben es bei Privatfahrten Einzelunternehmer. Sie können für die außerbetriebliche Nutzung die Privatanteils-Regelung anwenden. Das bedeutet, der
Gesamt-Kfz-Aufwand wird um das Ausmaß der Privatnutzung (in Prozent) gekürzt.
Wichtig: Der Privatanteil muss mit einem Fahrtenbuch ermittelt werden.

PRIVATNUTZUNG FÜR ARBEITNEHMER


Wenn den MitarbeiterInnen ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, muss für die Privatnutzung ein Sachbezug in Höhe von 1,5 % der Anschaffungskosten des Kfz hinzugerechnet werden.
Seit 2016 beträgt der Sachbezugswert 2,0 % der Anschaffungskosten des Kfz, monatlich maximal 960 EUR, wenn der CO2-Emissionswert
- mehr als 130 g/km beträgt (Anschaffung Kfz 2016 oder früher)
- mehr als 127 g/km beträgt (Anschaffung Kfz 2017)
- mehr als 124 g/km beträgt (Anschaffung Kfz 2018)
- mehr als 121 g/km beträgt (Anschaffung Kfz 2019).
Der halbe Sachbezugswert (0,75 % bzw. 1,0 %) wird angewendet, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter weniger als 500 km pro Monat privat mit dem Dienstfahrzeug unterwegs ist.
Auch das sollte mittels Fahrtenbuch nachgewiesen und vom Arbeitgeber überprüft werden.

PRIVATNUTZUNG FÜR GMBH-GESCHÄFTSFÜHRER


GmbHs wurden 2018 schlechter gestellt: Mittätige Gesellschafter und Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Beteiligung von über 25 % müssen jetzt auch ein Fahrtenbuch führen. Tun sie das nicht, wird bei Firmen-Kfz für Privatfahrten ebenfalls die Sachbezugsverordnung angewendet. Es werden – bei hohen Anschaffungskosten – dann monatlich maximal 960 EUR zur Steuerbemessungsgrundlage hinzugerechnet.
Tipp: Ein digitales Fahrtenbuch gleich ins Fahrzeug einbauen lassen. Selbst bei 40 % Privatanteil fährt man noch weitaus günstiger als mit der Sachbezugsbesteuerung.

SACHBEZUG FÜR VORFÜHR- UND GEBRAUCHTFAHRZEUGE


Für all jene, die denken, sie könnten durch Anschaffung von Gebraucht- oder Vorführfahrzeugen Sachbezug sparen, gibt es schlechte Nachricht. Der Sachbezugswert bestimmt sich vom Neupreis (Listenpreis). Bei Vorführwagen ist zu empfehlen, sich einen gleichwertigen Neuwagen anbieten zu lassen – so kann zumindest der rabattierte Preis herangezogen werden.
AUSNAHME: KEINE SACHBEZUGSSTEUERN FÜR E-AUTOS
Für PKW und Kombifahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von Null Gramm
(keine Hybridfahrzeuge) wird keine Sachbezugsbesteuerung gefordert.


Darüber hinaus gibt es schon bei der Anschaffung diverse Fördermöglichkeiten.
Auch im laufenden Betrieb bringen solche Fahrzeuge zahlreiche Steuervorteile mit sich.
Z.B. kann für betrieblich genutzte E-Fahrzeuge bis zu Anschaffungskosten von
40.000 EUR die Vorsteuer zur Gänze abgezogen werden. Gerade im Bereich der Gastronomie können Elektro-Autos eine interessante Alternative darstellen. Vor allem dann, wenn häufig Kurzstrecken zurückgelegt werden.
TIPP: Die Personalverrechnungsabteilungen bei SH WIRTSCHAFTSTREUHAND stehen Ihnen für Fragen zum Kfz-Sachbezug gerne zur Verfügung – zu erreichen über die Service-Nummer: 02742/334
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